Auf der Rechtsantragstelle erhalten Sie direkte und praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen bei Gericht finden (beispielsweise justizspezifische Formulierungen).

Die rechtliche Hilfe kann nur in einer kurzen Information unter Hinweis auf die entsprechenden Gesetzesvorschriften gegeben werden. Eine ausführliche rechtliche Beratung ist nach dem Rechtsberatungsgesetz den Angehörigen der rechtsberatenden Berufen vorbehalten.

Sofern ein Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll genommen werden soll, sind in der Regel folgende Unterlagen mitzubringen:

gültiger Personalausweis oder sonstige Ausweispapiere,

Anschreiben des Gerichts, aus dem sich das Aktenzeichen des Verfahrens und der Inhalt des Verfahrens ergeben,

sofern vorhanden, Beweismittel (zum Beispiel eigener Schriftwechsel mit dem Gegner, Quittungen).

Soll der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung protokolliert werden (z. B. bei Unterlassungsansprüchen, Herausgabeansprüche, Zutritt zur Wohnung), sind in der Regel folgende Unterlagen mitzubringen:

gültiger Personalausweis oder sonstige Ausweispapiere,

die Dokumentation über die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei ist hilfreich,

die Dokumentation über einen polizeilichen Einsatz ist hilfreich,

gegebenenfalls Anschreiben an die Gegenseite,

gegebenenfalls Bestätigung von Zeugen über den Vorfall,

gegebenenfalls Krankenhausbericht/ärztliche Bescheinigung,

jegliche Dokumentation über die Angelegenheit.

 

Weitere Informationen über die Rechtantragstelle erhalten Sie auch im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.externer Link, öffnet neues Browserfenster