Neuregelung des Eil- und Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Bonn

Der Eil- und Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Bonn wird zum 01.08.2019 beim Amtsgericht Bonn zentralisiert.

Für die Erledigung aller unaufschiebbaren Rechtshandlungen ist außerhalb der regulären Dienstzeiten der Gerichte nunmehr täglich im Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr ausschließlich das Amtsgericht Bonn zuständig, an welches alle  Anträge und Eingaben zu richten sind, die den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffen. Hierzu wurde eine zentrale Faxnummer unter 0228/702-2929 eingerichtet. Zudem besteht - insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger - in unaufschiebbaren Eilfällen die Möglichkeit sich während der Sprechzeiten (samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr) an das Gericht zu wenden.

Die im Eil- und Bereitschaftsdienst zu bewältigenden Aufgaben sind vielfältig und zugleich von erheblicher Grundrechtsrelevanz. Es handelt sich zumeist um Not- und Gefahrensituationen in denen kurzfristig eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden muss. Nicht nur zur Gewährleistung einer hohen Effektivität, sondern zugleich im Hinblick auf den Inhalt und die Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen ist eine Spezialisierung erforderlich. Durch die Zentralisierung und Spezialisierung wird die Neuregelung den hohen qualitativen Anforderungen und der Bedeutung des Eil- und Bereitschaftsdienstes für die Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gerecht. Zugleich liegt sie auch im Interesse der Behörden und Einrichtungen mit denen die Gerichte zusammenarbeiten. Die Schaffung einheitlicher Standards und die Benennung einer geringeren Anzahl fester Ansprechpartner tragen zu einem reibungslosen und für alle Beteiligten verlässlichen Ablauf bei.

Der Landgerichtsbezirk Bonn verfügt damit als einer der ersten Bezirke landesweit über einen in dieser Form zentralisierten und zugleich spezialisierten Eil- und Bereitschaftsdienst. Nach einer Testphase von einem Jahr wird geprüft, ob sich das Konzept in der Praxis bewährt hat. Im Anschluss soll über eine Fortsetzung entschieden werden.