Behindertenparkplatz

Das Amtsgericht Rheinbach verfügt über einen Behindertenparkplatz. Dieser befindet auf dem justizeigenen Parkplatz neben dem Amtsgerichtsgebäude. Es handelt sich um den links vom Anbau gelegenen Parkplatz.  Der Zugang zum Gerichtsgebäude liegt ebenerdig direkt rechts vom Parkplatz.

 

Zugang zum Gebäude

Gehbehinderte Personen begeben sich statt zum Haupteingang direkt zum Zugang des  Fahrstuhls, der  sich auf dem Parkplatz an der  Rückseite des Neubaus befindet. Links vor der Aufzugstür befindet sich eine Klingel, bei deren Betätigung Sie mit der Wachtmeisterei verbunden werden. Der zuständige Wachtmeister wird Sie am Zugang zum Aufzug abholen und Sie auf Wunsch auch zu dem gewünschten Ziel im Gerichtsgebäude begleiten.

Über den Fahrstuhl, einen Treppenlifter und eine Rampe im Gerichtsgebäude sind sämtliche Räumlichkeiten auch für Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrer,  sonstige gehbehinderte Personen oder Personen mit Kinderwagen zu erreichen.

Am Haupteingang kann zudem ebenerdig links vor der Treppe über eine Sprechtaste Kontakt mit der Wachtmeisterei aufgenommen werden.  An gleicher Stelle kann für den Fall, das die Wachtmeisterei nicht besetzt ist oder im Eildienst über eine Klingel bei Bedarf die Hilfe eines Bediensteten herbeigerufen werden.

An allen Eingängen zum Justizgebäude findet aus Sicherheitsgründen eine Personenkontrolle statt. Hier erhalten Sie weitere Hinweise zur Eingangskontrolle.

 

Behinderten-Toiletten

Die Behindertentoilette befindet sich im ersten Obergeschoss. Die Toilette verfügt auch über eine Dusche. Ein Schlüssel für die Toilette wird nicht benötigt.

 

Ansprechpartner

Schwerbehinderte Menschen können sich bei Rückfragen an folgenden Ansprechpartner wenden:

Wachtmeisterei Telefon 02226 801-101

E-mail: poststelle@ag-rheinbach.nrw.de