Sollten Sie einen Herzschrittmacher tragen, könnte es zu Störungen kommen. Sofern Sie ein solches Gerät tragen, weisen Sie bitte im eigenen Interesse vor Betreten der Sicherungsschleuse die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes darauf hin.
Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffen, Messern oder andere Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind) werden durch die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in Verwahrung genommen. Verweigert ein Besucher die Inverwahrnahme solcher Gegenstände, wird ihm der Zutritt zu dem Justizgebäude nicht gestattet. Dem Besucher unter Umständen daraus erwachsende Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.
Besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, erfolgt eine Sicherstellung der Gegenstände und Anzeigeerstattung an die zuständigen Behörden. Es ist daher im Interesse aller Besucher, keine gefährlichen Gegenstände in das Amtsgericht zu verbringen.
Besondere Hinweise für Schulklassen
Erfahrungsgemäß kommt es bei dem Besuch von Schulklassen wegen der erforderlichen Kontrollen regelmäßig zu Verzögerungen beim Einlass.
Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn bei Gericht eintreffen und dass möglichst nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.