Sprech- und Öffnungszeiten des Amtsgerichts Rheinbach

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Bediensteten des Amtsgerichts stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zweckmäßig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter, insbesondere in Nachlasssachen.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Im Falle länger andauernder öffentlicher Sitzungen ist das Gebäude bis zu deren Ende geöffnet.

Persönliche Vorsprachen und telefonische Anfragen sind nur innerhalb der Sprechzeiten möglich. In Nachlass- und Grundbuchsachen sowie für Kirchenaustritte ist eine vorherige telefonische Vereinbarung bzw. eine Online-Terminbuchung erforderlich.

Außerhalb der Sprechzeiten, aber innerhalb der Öffnungszeiten, können nur unaufschiebbare Angelegenheiten (z.B. einstweilige Verfügungen, Hinterlegung einer Kaution oder Ähnliches) bearbeitet werden.


Eildienstregelung außerhalb der o.g. Sprech- und Öffnungszeiten

Zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen ist bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet.

Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden Sprechzeiten oder unter der angegebenen Telefaxnummer eingereicht werden:

Amtsgericht Bonn

Wilhelmstraße 21

53111 Bonn

Telefax: 0228/702-2929

Sprechzeiten:

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:

10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es für professionelle Antragsteller (z.B. Rechtsanwälte und Behörden) die Möglichkeit gibt über das Setzen der Sendungspriorität "Bereitschaftsdienst" den Bereitschaftsdienst über den elektronischen Rechtsverkehr zu erreichen.