In dem vom Präsidium des Gerichts zu Beginn des Jahres beschlossenen Geschäftsverteilungsplan sind die Zuständigkeiten der einzelnen Richter/Richterinnen genau geregelt. Daher steht die Zuständigkeit für jedes neue Verfahren schon vor Eingang bei Gericht fest.
Im Laufe des Jahres kann die Geschäftsverteilung bei Bedarf durch ergänzende Entscheidungen des Präsidiums abgeändert werden. Die jeweiligen Änderungen werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht. Die Änderungsbeschlüsse können zu den üblichen Geschäftszeiten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Rheinbach, 1.Stockwerk, Zimmer 207, eingesehen werden. Maßgeblich ist der in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit etwaigen Änderungsbeschlüssen des Päsidiums.
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Geschaeftsverteilung2024 .docx