I. Allgemeine Zahlungen

Bei Überweisungen an das Amtsgericht Rheinbach verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: Amtsgericht Rheinbach - Zahlstelle -

IBAN: DE37 3701 0050 0011 3565 04

BIC: PBNKDEFF (Postbank Köln)


Wichtiger Hinweis zu allgemeinen Zahlungen:

Bitte beachten Sie, dass bei allen Überweisungen auf das vorstehende Konto als Verwendungszweck

a) die gerichtliche Geschäftsnummer (Aktenzeichen) angegeben werden muss und

b) das Amtsgericht Rheinbach zu bezeichnen ist,

da eine Zuordnung zu dem entsprechenden Verfahren sonst leider nicht möglich ist.


Hinweis für Einwendungen und Fragen zu einer Kostenrechnung:

Sofern Sie Fragen oder Einwendungen zu einer Kostenrechnung haben, beachten Sie bitte die Hinweise auf der jeweiligen Kostenrechnung. Dort ist angegeben, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden müssen.


II. Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen

Sicherheitsleistungen und Erlöse in Zwangsversteigerungssachen können ausschließlich auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) geleistet werden:

Kontoinhaber: Zentrale Zahlstelle Justiz

IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 

BIC: WELADEDD (Landesbank Hessen-Thüringen)


Wichtiger Hinweis zu Sicherheitsleistungen: 

Bei der vorherigen Überweisung einer Sicherheitsleistung müssen angegeben werden: 

a) Amtsgericht Rheinbach

b) das Aktenzeichen des Verfahrens

c) das Stichwort "Sicherheit"